Debatte um Dauer-Erreichbarkeit: Echter Arbeitsschutz sieht anders aus

Zur Debatte um ständige Erreichbarkeit von Beschäftigten und den Äußerungen von Arbeitsministerin von der Leyen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Privat muss auch privat bleiben – alle Beschäftigten haben das Recht, in der wohlverdienten Freizeit unerreichbar zu sein. Die Appelle von der Arbeitsministerin sind also keine Innovation, sondern eine Selbstverständlichkeit, greifen aber viel zu kurz. Beim Schutz vor psychischen Gefährdungen geht es um viel mehr als darum, dass von Beschäftigten keine permanente Erreichbarkeit abverlangt werden darf. Die Ministerin muss endlich auch andere arbeitsbedingte Stressfaktoren in den Blick nehmen wie beispielsweise stetige Arbeitsverdichtung, überlange Arbeitszeiten oder ungesunde Schichtmodelle.

Die Ministerin muss also eine Anti-Stress-Verordnung auf den Weg bringen und den ganzheitlichen Ansatz im Arbeitsschutz auch im Bereich der psychischen Gefährdungen konkretisieren. Was fehlt, sind eine Verordnung und technische Regelungen, die den Betrieben klare Vorgaben beim Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz an die Hand geben und die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzen, hier tätig zu werden.

Öffentlichkeitswirksame Appelle an die Arbeitgeber sind zu wenig! Die Ministerin sollte endlich handeln und damit das Thema im Sinne der betroffenen Beschäftigten ernst nehmen.

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