Das Magazin „Mitbestimmung“ der Hans-Böckler-Stiftung hat sich die Positionen zur Mitbestimmung angeschaut. Neben Laschet, Scholz, Henning-Wellsow wird auch Beate Müller-Gemmeke zitiert. Das Gewerkschaftsmagazin bescheinigt uns Grünen: Die Mitbestimmung fristet bei den Grünen kein Schattendasein mehr. Starke Mitbestimmung soll „wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten“. Genauso ist es!
In der Mitbestimmung 04/2021 ist nachzulesen:
GRÜNE: Fremdeln war früher
Gewerkschaften und Grüne – das war jahrzehntelang alles andere als ein Traumpaar. Für Arbeitnehmervertreter war die Öko-Partei eine Heimstatt weltfremder Maschinenstürmer, umgekehrt fanden viele Grüne, dass Gewerkschafter und Betriebsräte beim geplanten ökologischen Totalumbau der Wirtschaft nur im Weg standen.
Ein Blick ins Wahlprogramm zeigt: Die Mitbestimmung fristet bei den Grünen kein Schattendasein mehr. Starke Mitbestimmung soll „wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten“. Und dann wird es konkret: Bereits ab 1000 Beschäftigten soll der Aufsichtsrat paritätisch besetzt sein. Wirken sich Entscheidungen des Gremiums „besonders stark auf die Beschäftigten aus“, soll bei einem Abstimmungspatt ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Auch mehr Schutz und mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, etwa bei Standortverlagerungen und bei der Personalentwicklung, sowie Online-Betriebsratswahlen stehen auf der Agenda. Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock plädiert außerdem für ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften – seit Jahren eine gewerkschaftliche Forderung –, „weil es oft schwierig ist, sich als einzelner Arbeitnehmer zu wehren“. Dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz stimmten die Grünen zu, obwohl es ihnen nicht weit genug ging.
Beharrlich hat die grüne Bundestagsfraktion in der abgelaufenen Legislaturperiode mit parlamentarischen Initiativen versucht, der schleichenden Erosion der Unternehmensmitbestimmung Einhalt zu gebieten. Nach den Vorstellungen der Grünen soll die Mitbestimmung im Aufsichtsrat künftig auch für unternehmerisch arbeitende Stiftungen sowie für Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen uneingeschränkt gelten.
Außerdem will eine grün geführte Bundesregierung das Schlupfloch schließen, mit dem Unternehmen wie Tönnies, Dussmann oder Zalando die Mitbestimmung aushebeln: Eine Aufspaltung großer Unternehmen in eine Holding und Töchter mit jeweils unter 500 Beschäftigten, die nicht über formale „Beherrschungsverträge“ verbunden sind, soll nicht mehr erlaubt sein.
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