Zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu befristet beschäftigten Betriebsräten erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:
Die betriebliche Mitbestimmung ist ein zentraler Grundpfeiler der Sozialpartnerschaft. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass es durch den Wandel in der Arbeitswelt immer schwerer wird, eine kontinuierliche Betriebsratsarbeit aufrecht zu halten. Wenn gewählte Betriebsräte nur befristet angestellt sind, kann eine Weiterbeschäftigung abgelehnt werden. Ist das eine Reaktion auf die Betriebsratstätigkeit, dann müssen die Beschäftigten das beweisen und das ist in der Regel ein aussichtsloses Unterfangen. Es ist und bleibt also schwierig, die betriebliche Interessensvertretung in Betrieben mit hohem Befristungsanteil am Laufen zu halten. Das Problem muss endlich gelöst werden.
Die innerbetriebliche Demokratie lebt von engagierten Betriebsrätinnen und Betriebsräten. Ohne sie gibt es keinen wirkungsvollen Interessenausgleich zwischen den Belegschaften und den Arbeitgebenden. Und die Mitbestimmung bereichert auch die demokratische Kultur in unserem Land. Die Konsequenz liegt auf der Hand – gewählte Betriebsratsmitglieder müssen besser geschützt werde
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