Die Post wird bestreikt. In vielen Bundesländern streiken die Beschäftigten von Kitas und anderen sozialen Einrichtungen. In Brandenburg steht der Nahverkehr im Arbeitskampf. Und eben erst ist der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn vorerst beendet worden. Das mag manchem alles zu viel sein. Doch wir leben in Zeiten, die Anlass zur Sorge geben. Das zeigen die vielen elementaren Tarifkonflikte, die wir im Moment haben.
Wenn Beschäftigte in den Kitas endlich bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung fordern, dann führt uns das vor Augen, wie fahrlässig die Arbeitgeberseite mit den Erzieherinnen und Erziehern umgegangen ist. Denn hier stiegen viele Jahre lang die Anforderungen, die Gehälter aber nicht. Gleichzeitig begeht die Deutsche Post AG durch die Gründung von 49 Regionalgesellschaften Tarifflucht. Sie steigt auf diese Art aus einem guten Tarifvertrag aus und schafft schlechtere Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten. Das zeigt, bei der Post geht der Anstand verloren. Die Beschäftigten streiken also völlig zu Recht. Und schlussendlich dauert der Tarifkonflikt zwischen den Gewerkschaften EVG und GDL mit der Bahn schon seit Monaten an, weil der Bahnvorstand zu keinen wirklichen Kompromissen bereit ist, auf Zeit spielt und auf das geplante Tarifeinheitsgesetz hofft.
GewerkschaftsGrün solidarisiert sich daher explizit mit den Streikenden. Denn all diese Tarifkonflikte zeigen, Tarifverhandlungen auf Augenhöhe gehen nur mit Streikmaßnahmen – deshalb haben sie Anerkennung, Respekt und Unterstützung verdient. Tarifliche Auseinandersetzungen sind Sache der Sozialpartner und sollen es auch bleiben.
Die Bundesregierung sieht das jedoch anders. Sie bringt am kommenden Freitag ein Gesetz auf den Weg, dass tief in die Koalitionsfreiheit eingreifen wird und nur als Angriff auf das Streikrecht beurteilt werden kann. Gleichzeitig gibt es unüberhörbar weitergehende Forderungen aus den Reihen der Union und von Arbeitgeberseite. Sie wollen noch mehr und das Streikrecht vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge weiter beschränken.
GewerkschaftsGrün lehnt beide Vorstöße vehement ab. Denn alle Beschäftigten und alle Berufe haben laut Verfassung das Recht sich zu organisieren, Tarifverträge zu verhandeln und schlussendlich auch für ihre Anliegen zu streiken. Gerade das Streikrecht ist unerlässlich und muss weiterhin geschützt werden. Denn es ist das einzige Mittel für die Beschäftigten, das es ihnen erlaubt, mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu verhandeln.
Gleichzeitig treten wir für starke Gewerkschaften ein. Die Tarifpolitik der Gewerkschaften lebt von Solidarität. Tarifpluralität erfordert deshalb Kooperationen zwischen den Gewerkschaften. Nur solidarisch können alle Beschäftigten angemessen vertreten und in ihren Anliegen unterstützt werden. Deshalb müssen die Einheitsgewerkschaften Räume schaffen, damit die Identität und Interessen von Beschäftigtengruppen nicht untergehen und berufsständische Organisationen dürfen den Blick auf die gesamte Belegschaft nicht verlieren. Das Tarifeinheitsgesetz wird dafür aber nicht den notwendigen Betriebsfrieden schaffen – im Gegenteil, es wird die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften und den Kampf um Mitglieder verschärfen. Solidarität und Kooperationen lassen sich nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen. Beides ist nur auf freiwilliger Basis zu haben, und dies ist auch nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe der Gewerkschaften.
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