Das geplante Gesetz aus dem Hause Nahles wird endgültig zu einer Mogelpackung, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin von GewerkschaftsGrün. So sollen jetzt die Kriterien entschärft werden, die Werkverträge klar von Leiharbeit abgrenzen sollten. Wenn diese Kriterien tatsächlich komplett fallen, dann bringt der Gesetzesentwurf absolut gar nichts für die Beschäftigten, die auf der Basis von zweifelhaften Werkverträgen für Unternehmen arbeiten. Die Ministerin hat viel angekündigt. Doch daraus wird jetzt ein bedeutungsloses Reförmchen. Das zeigt sich schon in der Zufriedenheit der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, die mit dem neuen Entwurf gut leben kann.
Statt über Kriterien zu streiten, wäre es besser gewesen, die Leiharbeit endlich sinnvoller zu reformieren. Denn die Regelungen, wie sie bisher vorgesehen sind, werden weder zu mehr Gerechtigkeit noch zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit führen. Auch die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bringt den Leiharbeitsbeschäftigten nichts. Im Gegenteil: So entstehen neue Drehtüreffekte, denn ein Unternehmen kann danach jederzeit eine neue Leiharbeitskraft auf den frei gewordenen Arbeitsplatz setzen. Egal, ob gerade Auftragsspitzen zu bewältigen sind oder nicht. Wer Leiharbeit zum Senken der Löhne nutzt, hat auch zukünftig nichts zu befürchten. Und das ist nicht akzeptabel.
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