Jegliche Arbeit hat ihren Wert und alle sollen von ihrer Arbeit in Würde leben können. Doch der Mindestlohn ist auf niedrigem Niveau gestartet und auch die heutigen 8,84 Euro pro Stunde sind wenig Geld. Der Mindestlohn muss deshalb deutlich steigen. Gleichzeitig muss er wirksam umgesetzt und kontrolliert werden. Schlupflöcher und Ausnahmen darf es nicht geben. Und deshalb habe ich einen Antrag in den Bundestag eingebracht.
Die Einführung des allgemeinen Mindestlohns im Jahr 2015 war überfällig. Der Mindestlohn löst zwar nicht alle Probleme im Bereich prekärer Arbeit. Aber er ist wichtig, denn viele Beschäftigte verdienen jetzt mehr. Aber aktuelle Studien zeigen: Der Mindestlohn ist niedrig und in nahezu allen europäischen Ländern ist der Mindestlohn stärker gestiegen, als in Deutschland. Das ist bitter für die Beschäftigten, die davon betroffen sind.
Der Grund, dass der Mindestlohn nur geringfügig gestiegen ist, liegt an den Regelungen im Mindestlohngesetz. Denn die Erhöhung des Mindestlohns soll sich laut Gesetzgeber an der Tarifentwicklung nachlaufend orientieren. Das heißt nichts anderes, als dass der Mindestlohn zwar steigt, aber er bleibt immer – relativ gesehen – gleich niedrig im Vergleich zu den anderen Tariflöhnen. Damit hat die Große Koalition bei der Einführung des Mindestlohns ohne Not den Handlungsspielraum der Mindestlohnkommission eingeschränkt. Denn in der Folge kann der Mindestlohn nicht wirklich steigen, auch wenn eine Erhöhung ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten wäre.
Die nächste Bundesregierung darf diese Fakten nicht weiter ignorieren und deshalb habe ich einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Wir fordern, dass die Mindestlohnkommission gestärkt und die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft aufgewertet werden. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission müssen endlich verändert werden, damit der Mindestlohn tatsächlich stärker und schneller steigen kann. Ziel muss sein, dass der Mindestlohn tatsächlich vor Armut schützt.
Neben der Höhe des Mindestlohns besteht weiterer Handlungsbedarf. Nach wie vor können Langzeitarbeitslose für sechs Monate unterhalb des Mindestlohns beschäftigt werden. Der Mindestlohn ist aber schon per Definition der niedrigste gesetzlich zulässige Lohn. Deshalb wollen wir diese Ausnahme streichen. Der Mindestlohn muss für alle gelten.
Fakt ist auch, dass viel zu viele Beschäftigte um den Mindestlohn geprellt werden. Notwendig sind mehr Kontrollen und dafür braucht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit endlich mehr Personal. Gleichzeitig werden immer wieder die Dokumentationspflichten unter dem Deckmantel Bürokratieabbau in Frage gestellt. Für effektive Kontrollen sind aber diese Dokumentationspflichten dringend notwendig. Denn ein Mindestlohn nur auf dem Papier ist nicht akzeptabel.
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