Reform Teilzeitrecht – Brückenteilzeit

 

Die Reform des Teilzeitrechts ist zwar ein erster Schritt, aber das ist zu wenig, kritisiert Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin von GewerkschaftsGrün. Die Brückenteilzeit hat doppelte und dreifache Hürden und für die Frauen, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit verlängern wollen, wird das Gesetz gar nichts verändern. Deshalb haben sich die Grünen im Bundestag enthalten.

Auch unsere Sachverständige Professorin Dr. Heide Pfarr bewertete den Gesetzentwurf in der Anhörung nur als einen ersten halbherzigen Schritt hin zu mehr Zeitsouveränität und einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als halbherzig kritisierte sie den Gesetzentwurf, weil viele Frauen aufgrund von hohen Hürden von der Brückenteilzeit gar nicht profitieren können. Heide Pfarr kritisierte zudem, dass der Gesetzentwurf für die Frauen, die heute bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit verlängern wollen, gar nichts verändert. Uns ist das Thema Teilzeit wichtig und deshalb haben wir drei Änderungsanträge in den Bundestag eingebracht.

Das Gesetz gilt nur für jene, die in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten. Da gerade Frauen häufig bei kleineren Betrieben beschäftigt sind, werden viele von ihnen gar keine Brückenteilzeit beantragen können. Sie können weiterhin nur unbefristet in Teilzeit gehen – ohne jegliches Rückkehrrecht. Deshalb haben wir mit unserem ersten Änderungsantrag gefordert, dass der Schwellenwert auf Unternehmen mit 15 Beschäftigten abgesenkt wird.

Die Brückenteilzeit hat zudem mit der Zumutbarkeitsgrenze eine weitere formale Hürde. Zumutbar ist danach für Arbeitgeber_innen, die mehr als 45, aber weniger als 200 Beschäftigte haben, nur eine Brückenteilzeit pro 15 Beschäftigten. Alle anderen Wünsche auf Brückenteilzeit können abgelehnt werden, obwohl der Anspruch auf Brückenteilzeit zusätzlich unter dem Vorbehalt steht, dass keine betrieblichen Gründe dagegen stehen. Aus unserer Sicht ist es nicht akzeptabel, dass die Brückenteilzeit, wenn keine betrieblichen Hindernisse vorliegen, einfach so formal abgelehnt werden kann. Deshalb haben wir mit unserem zweiten Änderungsantrag, die Streichung der Zumutbarkeitsgrenze, gefordert.

Wenn es um die Frauen geht, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen, verändert das Gesetz fast gar nichts. Die Verlängerungswünsche müssen weiterhin nur bei einem freien Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Eine solche Regelung minimiert die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigten, ihre Arbeitszeit zu verlängern und der Begriff „Arbeitsplatz“ ist auch falsch. Denn es geht nicht um die Besetzung von Arbeitsplätzen, sondern um die Verteilung von Arbeitszeitvolumen. Und dann könnten die Arbeitszeitwünsche auch besser berücksichtigt werden. Und das wäre dringend nötig, denn laut Statistischem Bundesamt wünschen sich 1,3 Millionen Beschäftigte längere Arbeitszeiten – und 967.000 von ihnen sind Frauen. Deshalb haben wir auch einen dritten Änderungsantrag zum Arbeitszeitvolumen gestellt.

Die Änderungsanträge wurden abgelehnt und deshalb haben wir uns enthalten. Denn es ist ein Gesetz, das viel verspricht, aber nur wenig hält.

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