Zahl befristeter Verträge auf Höchststand

Seit 2001 ist die Zahl der befristeten Arbeitsverträge stetig gestiegen. Mitte 2011 wurde nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Deutschland ein neuer Höchststand erreicht: 2,7 Millionen Menschen arbeiten auf einem Vertrag mit Verfallsdatum, eine Million oder knapp 59 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der befristeten Verträge an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen von 6,1 auf 9,5 Prozent gestiegen. Inzwischen werden 45 Prozent aller Neuverträge nur noch befristet abgeschlossen.

Frauen besonders betroffen

Frauen müssen sich noch häufiger mit einem befristeten Arbeitsvertrag begnügen als Männer. So war 2011 nahezu jedes zweite neue Beschäftigungsverhältnis von Frauen befristet, der Anteil befristeter Neueinstellungen an allen Neueinstellungen lag für sie bei 49 Prozent, bei den Männern bei 42 Prozent. Dies schlägt sich auch beim Befristungsanteil an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung nieder, hier waren Frauen mit 9 Prozent und Männer mit 6,5 Prozent betroffen.

Sachgrundlose Befristung abschaffen

Der Trend zur befristeten Einstellung ist bundesweit ungebrochen. Befristete Beschäftigung bedeutet häufig geringere Bezahlung, hohes Risiko für Arbeitslosigkeit und schlechtere Weiterbildungschancen. Flexible Arbeitsverhältnisse entwickeln sich immer mehr zur „Einbahnstraße“, durch die Risiken einseitig auf die Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerinnen abgewälzt werden. Der Zweck, über sie kurzfristig Spitzen im Arbeitsaufkommen abzufedern oder zeitlich begrenzt Personal zu ersetzen, gerät zunehmend in den Hintergrund.

Bei allen Anforderungen der Betriebe an Flexibilität müssen auch immer die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden, darunter auch die Möglichkeit zur längerfristigen Lebensplanung. Wir fordern, dass die Zahl der befristeten Verträge wieder auf das notwendige Maß zurückgeführt wird, hierfür ist insbesondere die Streichung der „Befristung ohne Sachgrund“ erforderlich.

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