Kleine Anfrage: Verleihbetriebe werden nur alle zehn Jahre überprüft

Verleihbetriebe müssen sich keine Sorgen wegen den Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit machen. Das hat eine Anfrage der Bundessprecherin von GewerkschaftsGrün, Beate Müller-Gemmeke, an die Bundesregierung ergeben. Denn rein rechnerisch ist eine Person für rund 600 Betriebe und rund 12.000 Leiharbeitskräfte zuständig. Die BA hat einfach zu wenig Personal. Und wenn geprüft wird, dann nur stichprobenartig und mit vorheriger Ankündigung. Eine effektive Kontrolle sieht anders aus.

Beate Müller-Gemmeke hat das Ergebnis der Kleinen Anfrage folgendermaßen zusammengefasst: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft im Bereich der Leiharbeit die Einhaltung der gesetzlich geregelten Lohnuntergrenze. Die Kontrolle aller anderen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, sei es die Einhaltung der Equal-Pay-Regelung, der Höchstüberlassungsdauer, Lohnfortzahlung, Eingruppierung und anderer Regelungen, ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Für diese Kontrollen hat die BA sogenannte Teams Arbeitnehmerüberlassung gegründet.

Insgesamt existieren in Deutschland seit 2016 fünf solcher Prüfteams der BA, die alle Bundesländer abdecken und auch die Verleihbetriebe mit Sitz im Ausland. Besetzt sind diese Prüfteams mit 85 Planstellen, die im Jahr 2018 insgesamt gut 52.000 Verleihbetriebe mit insgesamt 1.023.000 Leiharbeitskräfte zu prüfen hatten. Tatsächlich kontrolliert wurden 5.579 Betriebe. Das sind rund 10 Prozent aller Leiharbeitsbetriebe.

Eine Leiharbeitsfirma muss also nur alle zehn Jahre mit einer Kontrolle durch die BA rechnen. Wie viele Leiharbeitskräfte prozentual dann stichprobenartig geprüft werden, bleibt auch noch im Dunklen. Wie die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes so effektiv kontrolliert werden soll, ist mir schleierhaft. Das ist viel zu wenig Personal!

Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten, der allerdings nicht die Art der Verstöße, sondern nur die Sanktionen erfasst. 2018 wurden aufgrund der BA-Kontrollen Bußgelder in Höhe von 2.612.607 Euro gegen Verleihbetriebe verhängt. Das sind mehr als dreimal so hohe Bußgelder als noch 2015. Zudem wurden 109 bestehende Erlaubnisse widerrufen. Die hohen Bußgelder sind ein Indiz dafür, dass es sich bei der Leiharbeit um eine Branche handelt, bei der man genauer hinschauen muss. Denn unter den Leiharbeitsfirmen scheint es doch einige schwarze Schafe zu geben.

Die Verleihfirmen werden zwei bis drei Wochen vor dem Termin über die Vor-Ort-Prüfungen informiert und aufgefordert, in Listenform Auskünfte über die beschäftigten Leiharbeitskräfte zu machen. Auf Grundlage dieser Listen wählen die BA-Prüfer dann Stichproben aus und setzen die Verleihfirma vorab in Kenntnis, welchen Umfang und welche Zusammensetzung die Stichprobe hat. Die 888 Betriebe mit Sitz im Ausland werden nie vor Ort kontrolliert, sondern immer nur anhand eingesandter Unterlagen.

Es ist schon irritierend, wie die BA kontrolliert. Theoretisch und auch ganz praktisch können Verleihfirmen alles schön vorbereiten, und dann kann die BA gerne kommen. Irritierend ist auch der rein postalische Umgang mit Leiharbeitsbetrieben die ihren Sitz im Ausland haben.

Es wäre vernünftiger, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Regelungen prüfen könnte. Sie ist ja bereits in dieser Branche unterwegs und könnte auch mal nach den Bedingungen in den Entleihbetrieben schauen. Dann läge die Kontrolle der Leiharbeit  in einer Hand. Das würde Sinn machen.

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