22.08.23
Die Pläne von Heil und Lindner, die Zuständigkeit für unter 25-Jährige von den Jobcentern auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übertragen, stoßen auf Ablehnung der Sozialpolitiker*innen der grünen Bundestagsfraktion.
dpa meldet dazu heute:
Berlin (dpa) – Reformpläne der Bundesregierung zur künftigen Betreuung Hunderttausender junger Arbeitsloser stoßen beim grünen Koalitionspartner auf Ablehnung. „Verlierer dieser Sparmaßnahme wären die jungen Menschen“, sagte die Grünen-Sozialpolitikerin Beate Müller-Gemmeke der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Pläne würden den „erheblichen Unterstützungsbedarf“ der Betroffenen völlig verkennen, kritisierte der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske. Deswegen lehnten die Sozialpolitiker der Grünen-Fraktion die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) ab.
Es geht dabei um das Vorhaben, dass junge Arbeitslose künftig nicht mehr von den Jobcentern betreut werden sollen – sondern von den Arbeitsagenturen. Die Jobcenter betreuen die Menschen, die das Bürgergeld beziehen. Die Arbeitsagentur ist etwa zuständig, wenn jemand arbeitslos wird, der davor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Für die betroffenen rund 700 000 Unter-25-Jährigen würde durch die Änderung die Arbeitslosenversicherung aufkommen, so eine Sprecherin des Arbeitsressorts.
Entlastet werde stattdessen der entsprechende Etat des Arbeitsressorts, und zwar um rund 900 Millionen Euro aus Steuermitteln für die Grundsicherung jährlich.
Die Grünen fürchten, dass unter der zum 1. Januar 2025 geplanten Änderung die individuelle Förderung der Betroffenen leide. „Geht es in der Arbeit der Agenturen für Arbeit in erster Linie um die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit, geht die Unterstützung der Jobcenter weit darüber hinaus“, sagte Müller-Gemmeke. „Die Begleitung ist intensiver, und die Beschäftigten sind näher an den jungen Menschen, aber auch an der Familie dran.“
Müller-Gemmeke verwies auch darauf, dass erst durch die Einführung des Bürgergelds anstelle des bisherigen Hartz IV Verbesserungen für die jungen Arbeitslosen auf den Weg gekommen seien. Diese seien gefährdet. Dabei gehe es etwa um ganzheitliche Betreuung zur Heranführung an eine Ausbildung.
Die Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte hingegen: „Die Bundesregierung verfolgt mit dem geplanten Übergang von Menschen unter 25 Jahren das Ziel, den jungen Menschen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung einheitlich und aus einer Hand anzubieten.“ Leistungen sollten besser aufeinander abgestimmt werden. Bisher überlagerten sich die Zuständigkeiten von Jobcentern und Agenturen für Arbeit teilweise. Nun sollten die Jobcentern auch entlastet werden, „die sich dann auf die Betreuung, Beratung und Vermittlung der Menschen ab 25 Jahren konzentrieren können“.
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Haushaltsfinanzierungsgesetz war die Änderung im August auf den Weg gekommen. Die Ministeriumssprecherin kündigte an: „Die hierfür erforderlichen Anpassungen in den Fachgesetzen werden zeitnah in einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt.“ Für die künftige Betreuung der jungen Menschen durch die Agenturen für Arbeit fielen dann Kosten im beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit an.
Die 400 Jobcenter hatten den Plan bereits kritisiert. Er stelle „einen radikalen Systemwechsel dar und wird weitreichende gesellschaftliche, organisatorische und personelle Folgen haben“, so der entsprechende Brandbrief des Bundesnetzwerks Jobcenter.
Müller-Gemmeke sagte, die Änderung bedeute mehr Personal bei der Bundesagentur für Arbeit und weniger bei den Jobcentern. „Es ist unklar, wie so ein Personalwechsel realisiert werden kann. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein gewagtes Unterfangen.“ Die Ministeriumssprecherin betonte, allen Beteiligten sei bewusst, dass der Übergang Neuerungen in den Strukturen und für die dort arbeitenden Menschen erfordere. Auch auf die geplante Einführung der Kindergrundsicherung wird in Heils Ministerium verwiesen. Die damit verbundenen Neuerungen müssten berücksichtigt werden.
Müller-Gemmeke betonte hingegen, dass die Einführung der Kindergrundsicherung kein Grund für den geplanten Wechsel sei: „Denn bei der Kindergrundsicherung geht es um finanzielle Leistungen für Kinder und junge Menschen, die bedarfsdeckend und unkompliziert ausgestaltet sein sollen.“ Eine Verbindung zu den aktiven Beratungsleistungen gebe es nicht.
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