Starke Mitbestimmungsstrukturen auf der betrieblichen und tarifvertraglichen Ebene sind Stärken der deutschen Wirtschaftsstruktur, die in Krisen stabilisierend wirken und sich als Erfolgsmodell bewiesen haben. Die direkte Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertreter ist ein Stück Wirtschaftsdemokratie.
Ein Ausbau der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Rahmen einer fortschrittlichen Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes stützt diese Entwicklung. Mitbestimmung in öffentlichen Verwaltungen ist geeignet, Verwaltungshandeln durch Beteiligungsprozesse nachhaltiger zu gestalten. Der vorgelegte Entwurf zur Weiterentwicklung des NPersVG weist diesbezüglich in die richtige Richtung. Ziel sollte es sein die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung zu einem gleichberechtigten „Koalitionspartner“ der Dienststellenleitung zu machen.
Mit Blick auf programmatische Grüne Positionen wünschen wir uns, dass aus der Fraktion noch Ergänzungsvorschläge in die Beratungen eingebracht werden:
Stärkung der direkten Beteiligung der Beschäftigten. Dem Personalrat sollten ausdrücklich Optionen zur Beschäftigtenbefragung oder zur Organisation direkter Voten der Beschäftigten geöffnet werden. Unmittelbare Informationsrechte gegenüber der Dienststellenleitung und dem Personalrat könnten konstituiert werden.
Die Frage der nachhaltigen Gestaltung von Prozessen und des Verwaltungshandeln sowie die Verpflichtung zur Berücksichtigung ökologischer Wirkungen gehören in die allgemeinen Aufgaben der Personalräte.
Angesichts der schlechten Erfahrungen mit Privatisierung öffentlicher Aufgaben sollten die Beteiligungsrechte bei geplanten Veränderungen verstärkt werden. Hierzu zählen auch ausdrücklich Auftragsvergaben im Sinne von Crowd-Working/ Crowd-Sourcing sowie eine Erweiterung im Bereich der Werkverträge. Beschäftigte die in diesen Formen der Arbeit in oder für die Dienststelle arbeiten, müssen von den Personalräten vertreten werden und dort eine/n Ansprechpartner/in finden. Eine Erweiterung der Freistellungsregeln für Personalräte hilft der zunehmenden Verantwortung der Personalräte und der Belastung durch immer schnelleren Wandel in der Arbeitswelt zu begegnen. Für die Fülle der Organisationänderungen/Projekte usw. müssen die personellen Kapazitäten in den Personalräten bereitgestellt werden.
Im Bereich der Sparkassen und öffentlichen Versicherungsanstalten ist nicht nachzuvollziehen, dass der gleiche Vorstand der ein Mitbestimmungsverfahren einleitet, nach einem Nichteinigungsverfahren den Einigungsstellenspruch aufheben und ersetzen kann. Das entwertet Mitbestimmung. Ein wichtiges Signal wäre eine uneingeschränkte Mitbestimmung bei Befristungen. Damit wird dem politischen Willen zur Begrenzung sachgrundloser Befristungen Ausdruck verliehen. Eine vorbehaltlose Beteiligung der Personalräte bei Umsetzungen wäre ebenfalls eine begrüßenswerte Änderung. Die vorgeschlagene Einführung einer neuen „Gruppe“ in den Personalräten (wissenschaftliche und künstlerische Beschäftige) ist aus unserer Sicht unnötig.
Wir freuen uns, wenn im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens das Profil einer grünen Position für Beschäftigteninteressen deutlich erkennbar wird.
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