1. Mai – Arbeitsrechte auch für Menschen mit Behinderungen

Grüne Europaabgeordnete Katrin Langensiepen aus Hannover, Vize-Vorsitzende des EMPL-Ausschusses und der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen schreibt zum Tag der Arbeit am 01. Mai 2023:

Am 1. Mai feiern wir die Rechte von Arbeitnehmer*innen. In Deutschland und der EU bleiben viele Menschen mit Behinderungen nach wie vor davon ausgeschlossen. 

“320.000 Menschen in Deutschland arbeiten in Behindertenwerkstätten, ohne Arbeitnehmer*innen-Rechte. Sie bekommen keinen Mindestlohn, haben kein Streikrecht, haben keine Gewerkschaft oder Lobby, die sich für sie einsetzt. Diese Menschenrechtsverletzung können wir nicht weiter tolerieren. Die UN hat Deutschland in ihrem Staatenbericht bereits scharf dafür kritisiert und auch auf EU-Ebene fordern wir, dass Werkstätten sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention reformiert werden. 

Letzte Woche hat der Bundestag einem Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt, in dem höhere Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber vorgesehen sind, die keine Menschen mit Behinderungen einstellen.

Parallel dazu müssen wir das aktuelle Behindertenwerkstatt-System in Deutschland auslaufen lassen. Wir brauchen mehr Inklusionsfirmen, individuelle Beratung, Flexibilisierung zwischen den Arbeitsmärkten, damit Menschen mit Behinderungen sich wie andere auch auf dem ersten Arbeitsmarkt ausprobieren können.”

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