Streiken bei der Kirche erlaubt

Die Evangelische Kirche der Pfalz hat ihren Beschäftigten „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ angekündigt, wenn sie sich am Streik von ver.di für bessere Löhne in Kitas beteiligen. Viele verstanden das als Drohung und ließen sich vom Streik abhalten. Gewerkschaftsgrün machte den Konflikt in einer Pressemitteilung (siehe unten) bundesweit bekannt, forderte die Kirche auf, das einschüchternde Schreiben zurückzuziehen und das Streikrecht zu respektieren. „Nach der Kritik am Streikverbot räumt die evangelische Kirche nun ein ‚Der Brief war missverständlich’“, berichtete der SWR am 22.02.2023.

Kommentar von Niko Stumpfögger, AG Kirchenarbeitsrecht Gewerkschaftsgrün: Wer sagt: „Beschäftigte bei Kirchen dürfen nicht streiken“, verbreitet eine innerkirchliche Rechtsauffassung und macht diese größer, als sie in Wirklichkeit ist. Es gilt: Streikrecht ist Grundrecht. In den Ausführungen der Rechts-Dezernentin im SWR-Bericht wird das deutlich: In der Rechtssache sagt sie, dass Streiken erlaubt und Einschüchtern verboten ist. Daneben legt sie eine Sicht der Kirchenleitung dar, die auf ein „Supergrundrecht“ von Religionsgemeinschaften hinausläuft, das über dem Grundrecht von Arbeitnehmer*innen steht. 

Pressemitteilung vom 21.02.2023

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