Grüner Antrag: Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung

Wir feiern gerade 100 Jahre Betriebsrätegesetz. Pünktlich zu diesem Jubiläum hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unter Federführung der Bundessprecherin von GewerkschaftsGrün den Antrag „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ in den Bundestag eingebracht. Denn nur mit starken Personal- und Betriebsräten können die Risiken minimiert und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden.

Die Arbeitswelt entwickelt sich weiter. Durch den digitalen Wandel entstehen Chancen, aber gleichzeitig entstehen neue Probleme und Herausforderungen und dafür braucht es neue Antworten. Deshalb muss die betriebliche Mitbestimmung an den digitalen Wandel angepasst werden.

Durch die Digitalisierung werden sich viele Tätigkeiten verändern und damit wird Weiterbildung und Qualifizierung extrem wichtig. Deshalb ist ein echtes Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der Weiterbildung und qualitativen Personalplanung dringend notwendig. Denn unser Anspruch muss sein, im digitalen Wandel alle mitzunehmen und niemanden zu vergessen. Gleichzeitig muss ein zeitgemäßer Datenschutz sichergestellt und der betriebliche Schutz der Persönlichkeitsrechte gestärkt werden. Beim Einsatz von Software und Künstlicher Intelligenz müssen die Personal- und Betriebsräte verbindlich beteiligt werden, denn optimal vernetzte Prozesse dürfen nicht zu optimal überwachten Beschäftigten führen. Durch den digitalen Wandel können Freiheiten entstehen, beispielsweise um Arbeit und Familie besser zu vereinbaren. Arbeit kann aber auch mehr entgrenzen. Psychische Belastungen können zunehmen. Deshalb muss die Mitbestimmung bei den Themen Erreichbarkeit, Menge der Arbeit und mobiles Arbeiten gestärkt werden. Denn von der Digitalisierung sollen alle profitieren – die Wirtschaft und auch die Beschäftigten.

Die Betriebs- und Personalräte brauchen aber nicht nur Rechte, sondern auch Weiterbildung und Möglichkeiten, dass Sachverständige sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Es sollte auch geprüft werden, wie gängige Software durch eine unabhängige Stelle hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Persönlichkeitsrechte analysiert werden kann. Diese Art von „Software-TÜV“ würde vielen Betriebs- und Personalräten bei ihrer Arbeit helfen. Die Mitbestimmung muss nicht zuletzt auch der räumlichen Entgrenzung der Betriebe und Arbeitszusammenhänge gerecht werden. Das betrifft insbesondere den längerfristigen Einsatz von Werk- und Dienstvertragsnehmer_innen im Betrieb, aber auch arbeitnehmerähnliche Personen oder die Auftragsvergabe über digitale Plattformen.

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