Bei kleinen Einkommen sind 60 Prozent Kurzarbeitergeld zu wenig. Und da hilft es auch nicht, wenn in anderen Branchen das Kurzarbeitergeld tariflich aufgestockt wird. Deshalb haben Beate Müller-Gemmeke und Wolfgang Strengmann-Kuhn für die grüne Bundestagsfraktion ein Konzept für ein „Kurzarbeitergeld Plus“ entwickelt. Wer wenig verdient, soll mehr Kurzarbeitergeld bekommen und so vor Armut geschützt werden. Zudem sollen die Unternehmen auch für die Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen können und zwar ohne die bisherige Frist von 6 Wochen.
Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Kriseninstrument, das auch während der Corona-Pandemie entscheidend dazu beiträgt, Massenentlassungen zu verhindern. Deshalb war es richtig, die Beantragung von Kurzarbeitergeld zeitlich befristet bis 31.12.2020 zu erleichtern. Wir begrüßen auch, dass die Sozialpartner in etlichen Branchen die durch die erlassenen Sozialversicherungsbeiträge entstandenen finanziellen Spielräume nutzen, um damit das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten tariflich aufzustocken.
Handlungsbedarf hingegen besteht in Branchen und Unternehmen ohne tarifliche Regelungen, denn hier führt das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Nettolohneinbußen von 33 Prozent (mit Kind) bzw. 40 Prozent (ohne Kind). Gerade in schlecht entlohnten Berufen und auch bei hohen Wohnkosten kommen die Beschäftigten mit 60 oder 67 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele sind von heute auf morgen auf aufstockende Grundsicherung angewiesen.
Das Kurzarbeitergeld muss verbessert werden, damit die Menschen nicht in die Armut abgleiten, nur weil aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit unumgänglich ist. Ein verbessertes Kurzarbeitergeld verhindert zudem, dass die Zahl der Anträge auf aufstockendes Arbeitslosengeld II steigt. Das ist wichtig, damit die Jobcenter jetzt in der Krise nicht zusätzlich belastet werden.
- „Kurzarbeitergeld Plus“ – nach Einkommen gestaffeltes Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld soll für kleine bis mittlere Einkommensbereiche angehoben werden. Konkret heißt das: Bei Beschäftigten mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro wird das Kurzarbeitergeld erhöht. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozent mehr. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken.
- Kurzarbeitergeld für Auszubildende
Außerdem soll für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragt werden können. Damit entfällt für das Unternehmen die Pflicht, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen. Das ist notwendig, weil manche kleine und mittelständige Unternehmen Probleme haben, die Ausbildungsvergütungen in der Krise weiter zu finanzieren. Es wäre aber fatal, wenn Unternehmen aus krisenbedingten Gründen Auszubildende entlassen müssten. Das Ende einer Ausbildung darf keine Option sein, denn es geht um die Zukunft der jungen Menschen.
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