Das Kurzarbeitergeld hat sich nicht nur in der aktuellen Pandemie grundsätzlich als Kriseninstrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen bewährt. Eine Existenzsicherung in Zeiten von Corona kann aber das Kurzarbeitergeld bei Geringverdienenden nicht garantieren. Und das kritisiert GewerkschaftsGrün scharf.
Es darf nicht sein, dass Menschen, die aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht arbeiten können, zum Jobcenter gehen müssen und auf aufstockende Grundsicherung angewiesen sind. Die Beschäftigten brauchen eine schnelle, verlässliche und unbürokratische finanzielle Absicherung. Deshalb unterstützt GewerkschaftsGrün die Forderung von ver.di und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro monatlich. Das Kurzarbeitergeld muss jetzt in Zeiten von Corona sofort auf die Höhe des Mindestlohns aufgestockt werden. Das wird der besonderen Situation gerecht und das stärkt gleichzeitig auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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