Kirchliches Arbeitsrecht jetzt grundlegend reformieren!

Am 29.1.2024 endeten die Gespräche der Koalitionsparteien mit den Kirchen über das kirchliche Arbeitsrecht. Der Ball für eine Reform liegt damit im Feld der Abgeordneten der Fraktionen.

Drei bündnisgrüne Gremien, die sich besonders intensiv mit dem kirchlichen Arbeitsrecht befasst haben, forderten aus diesem Anlass die bündnisgrüne Bundestagsfraktion in einer Resolution auf, sich für ein einheitliches Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer*innen einzusetzen.

Diese sind wir Gewerkschaftsgrüne, die BAG Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie die BAG Säkulare Grüne. Für unsere AG Kirchenarbeitsrecht, die diese Resolution hauptsächlich erstellt hat, ist Niko Stumpfögger der zentrale Ansprechpartner für weitere Fragen. Hier der Text:

Verwandte Artikel