Die Zahl der von Betriebsräten vertretenen Beschäftigten ist von 44 Prozent im Jahr 2010 auf 39 Prozent im Jahr 2017 zurückgegangen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die Mitbestimmung ist ein hohes Gut und wenn Wahlen und die Arbeit von Betriebsräten behindert werden, dann muss der Gesetzgeber konsequent reagieren.
Die Ergebnisse der Böckler-Studie sind ein Alarmsignal, das die Bundesregierung nicht überhören darf. Denn die betriebliche Mitbestimmung schafft die Voraussetzung, dass sich Beschäftigte und Arbeitgeber auf Augenhöhe begegnen können. Mitbestimmung in den Unternehmen und Betrieben ist gelebte Partizipation und Demokratie. Und das ist seit Jahrzehnten ein breiter gesellschaftlicher Konsens, der aber immer brüchiger wird.
Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich tätig zu werden. Die Hürden zur Neugründung von Betriebsräten müssen abgebaut und bestehende Betriebsräte besser geschützt werden. Gerade die Gründungsphase kann schwierig sein, wenn Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern wollen. Nicht selten werden Beschäftigte in dieser Zeit bedroht, gemobbt oder gar gekündigt, wenn sie betriebliche Interessenvertretungen etablieren wollen. Und das darf nicht sein. Außerdem sollen Betriebsräte, die nur eine befristete Stelle haben, automatisch übernommen werden. Denn häufig werden Befristungen genutzt, um unliebsame Betriebsräte zu zerschlagen. Das ist nicht akzeptabel.
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