Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen hält ein Landesmindestlohngesetz für „eine leider nur begrenzt wirksame Krücke“. „Eigentlich brauchen wir ein bundesweit gültiges Gesetz, aber das ist bei dieser Bundesregierung nicht in Sicht. Ein Landesmindestlohngesetz wäre aber leider nur sehr begrenzt wirksam. Dennoch werden wir den Gesetzentwurf konstruktiv begleiten und sind gespannt, wie sich die hessische Union verhält: Steht sie an der Seite ihres nordrhein-westfälischen Kollegen Karl-Josef Laumann, der sagt, wer arbeite, müsse auf einen grünen Zweig kommen? Oder sieht sie sich an der Seite ihres designierten Wirtschaftsministers Rentsch (FDP), der den Mindestlohn als ‚Schwachsinn‘ tituliert hat?“, fragt Kai Klose, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN.
Nach Ansicht der GRÜNEN ist der Gesetzentwurf für ein Landesmindestlohngesetz vor allem ein Anlass, an die immer noch fehlende Bundesregelung zu erinnern. „CDU-Generalsekretär Gröhe sagt völlig zu Recht: ‚Dass in Deutschland über eine Million Menschen für weniger als fünf Euro Stundenlohn arbeiten, muss ein Ende haben. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.‘ – Aber er zieht nicht die richtigen Konsequenzen. Was die Union tut, ist lediglich eine Scheinbewegung! Es mag ja sein, dass das Ende April vorgelegte Mindestlohn-Modell für die CDU ein großer Schritt ist, für die Beschäftigten ist es das nicht. Dieser windelweiche Unions-Kompromiss lässt Millionen Niedriglohn-Beschäftigte im Regen stehen. ‚Mindestlohn light‘ ist eben keine wirksame Lohnuntergrenze.“
„Ein allgemeiner Mindestlohn ist eine elementare Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Das Mantra der FDP ‚Leistung muss sich wieder lohnen‘ galt offensichtlich immer nur für Spitzenverdiener, der ‚kleine Mann‘ kam in den Überlegungen der Liberalen nicht vor. Solange die FDP die Handbremse fest umklammert, bewegt sich im Bund nichts. Das haben die Debatten der letzten Wochen im Bundestag und Bundesrat leider bewiesen.“
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